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Unsere Leistungen

Wir möchten Dir hier einen Überblick geben, in welchen Bereichen und zu welchen Themen wir Dich rund um Deine Schwangerschaft sowie nach der Geburt unterstützen können. Wir begleiten Dich gerne von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit. Dabei werden die folgenden Leistungen alle von den Krankenkassen übernommen. Darüber hinaus bieten wir weitere Angebote wie Taping oder Massagen als Selbstzahlerleistung (IGEL) an, die Du auf Wunsch in Anspruch nehmen kannst.

Schwangerenberatung

Betreuung in der Schwangerschaft

Eine gute Betreuung beginnt immer mit einer guten Beratung – je eher, desto besser. Wir möchten Dich und Deine/n Partner/in bestmöglich auf die Geburt und die erste Zeit mit Eurem neugeborenen Kind vorbereiten. In persönlichen und individuellen Gesprächen können wir ausführlich und mit viel Zeit alles rund um Deine Schwangerschaft, die Geburt und das Wochenbett besprechen. Die Termine finden nach Absprache in unserer Praxis oder bei Dir zuhause statt.

  • Anlegen des Mutterpasses
  • Schwangerenvorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien, gerne auch im Wechsel mit Deinem/r Gynäkologen/in
  • Hilfe bei Beschwerden in der Schwangerschaft
  • Ganzheitliche Beratung zu körperlichen und psychischen Themen rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
  • Betreuung bei einer Risikoschwangerschaft
  • Kontrolle der Herztöne mit CTG nach den Mutterschaftsrichtlinien
  • Blutuntersuchungen und vaginale Abstriche nach Mutterschaftsrichtlinien und als Selbstzahlerleistung (IGEL)
  • Individuelle Stillvorbereitung
  • Individuelle Ernährungsberatung
  • Beratung zur Behandlung mit Naturheilmitteln
Kassenleistung

Nachsorge

Wochenbettbetreuung

Nach der Geburt folgt das Wochenbett – eine sehr sensible und aufregende Phase für Dich und euch als Familie. Die Krankenkassen übernehmen Wochenbettbesuche durch Hebammen bis Dein Kind 12 Wochen alt ist. Je nach Bedarf können wir euch an den ersten 10 Tagen täglich besuchen. Innerhalb der darauffolgenden 10 Wochen weitere 16 Mal bei euch zuhause. Die Wochenbettbetreuung beinhaltet körperliche, geistige und seelische Begleitung:

  • Kontrolle der Gebärmutterrückbildung und der Wundheilung
  • Stillberatung und Kontrolle der Milchbildung, ggf. Beratung zum Abstillen
  • Beratung zu allen Themen rund ums Elternsein
  • Emotionale Begleitung
  • Blutuntersuchungen
  • Anleitung zur Rückbildungsgymnastik
Kassenleistung – bis 12 Wochen nach Geburt

Unterstützung mit dem Neugeborenen

Die ersten Lebenswochen

Zur Wochenbettbegleitung gehört auch die Unterstützung und Beratung zu allen Themen rund um Dein Kind:

  • Umgang mit dem Baby
  • Information zum Wickeln, Baden und Pflege
  • Sensibilisierung und Erkennen der Bedürfnisse des Kindes
  • Kind beobachten und untersuchen (z.B. Hautfarbe, Schlaf- und Trinkverhalten)
  • Stillberatung / Ernährungsberatung mit Flasche
  • Hilfe bei Verdauungsproblemen
  • Nabel versorgen
  • Neugeborenen-Gelbsucht kontrollieren
  • Gewichtskontrollen des Neugeborenen
  • Beobachten der kindlichen Entwicklung
Kassenleistung

Still- und Ernährungsberatung

Ab 12 Wochen nach der Geburt

Die Krankenkassen zahlen Beratungen von Hebammen, wenn Du Schwierigkeiten mit der Ernährung Deines Kindes hast – bis Dein Kind 9 Monate alt ist bzw. bis zum Ende der Stillzeit.

  • Anleitung zum Stillen
  • Hilfe bei Stillproblemen (zu wenig Milch, Milchstau, ...)
  • Beratung zum Abstillen und Ernährungsumstellung
  • Beratung zur Ernährung des Neugeborenen bei Flaschennahrung
  • Auffällige Gewichtsentwicklung des Kindes
  • Beratung zu Schwierigkeiten bei der Umstellung auf Beikost
Kassenleistung – bis 9 Monate / Ende der Stillzeit

Besondere Betreuung

Auch in schwierigen Situationen sind wir für Dich da – einfühlsam und professionell.

Kleine Geburt / Schwangerschaftsabbruch

Begleitung in schweren Zeiten

Auch, wenn Du eine kleine Geburt (Fehlgeburt) oder stille Geburt erlebt hast oder Du einen Schwangerschaftsabbruch planst oder erlebt hast, zahlt die Krankenkasse Hebammenbetreuung und Du kannst Dich gerne an uns wenden. Wir begleiten Dich empathisch und ohne Verurteilung.

  • Informationen und Beratung
  • Emotionale Unterstützung
  • Begleitung
  • Wochenbettbetreuung, denn auch eine kleine Geburt oder ein Schwangerschaftsabbruch sind eine Geburt und es folgt das Wochenbett
  • Vermittlung von Kontakten zu Selbsthilfegruppen, Sozialberatung oder Psychotherapie
  • Beratung zu einer zukünftigen Schwangerschaft
Kassenleistung

Fragen zur Hebammenbetreuung

Was macht eine Hebamme eigentlich?

Eine Hebamme begleitet Dich durch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Dazu gehören Vorsorgeuntersuchungen (auch im Wechsel mit der Gynäkologin), Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, Geburtsvorbereitung, Wochenbettbesuche bei Dir zu Hause, Stillberatung und die Betreuung Deines Neugeborenen. In unserer Praxis in Friedrichshagen betreuen Dich erfahrene Hebammen persönlich.

Wie lange kommt die Hebamme nach der Geburt zu mir?

Die Krankenkasse bezahlt Wochenbettbesuche, bis Dein Kind 12 Wochen alt ist. In den ersten 10 Tagen können wir täglich zu Dir kommen, danach sind bis zu 16 weitere Hausbesuche möglich. Die Stillberatung ist sogar bis zum 9. Lebensmonat Deines Kindes oder bis zum Ende der Stillzeit abgedeckt.

Welche Leistungen zahlt die Krankenkasse?

Alle Kernleistungen sind Kassenleistungen: Schwangerenvorsorge, Wochenbettbetreuung, Unterstützung mit dem Neugeborenen, Stillberatung, Rückbildungsgymnastik und die Betreuung bei einer kleinen Geburt oder Fehlgeburt. Zusätzlich bieten wir Selbstzahlerleistungen (IGEL) wie Taping und Massagen an.

Kann die Hebamme auch die Vorsorge machen?

Ja. Hebammen dürfen die gesamte Schwangerenvorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien durchführen — vom Anlegen des Mutterpasses über CTG-Kontrollen bis zu Blutuntersuchungen. Viele Frauen wechseln zwischen Hebamme und Gynäkologin ab. Du brauchst keine Überweisung.

Betreut ihr auch Risikoschwangerschaften?

Ja. Die Betreuung bei einer Risikoschwangerschaft gehört zu unseren Kassenleistungen. Wir arbeiten eng mit Deiner Gynäkologin oder Deinem Gynäkologen zusammen und bieten Dir zusätzliche Beratung und Unterstützung.

Was passiert bei einer Fehlgeburt — unterstützt ihr auch dann?

Ja, auch bei einer Fehlgeburt, stillen Geburt oder einem Schwangerschaftsabbruch hast Du Anspruch auf Hebammenbetreuung — das ist eine Kassenleistung. Wir bieten emotionale Unterstützung, Wochenbettbetreuung und vermitteln bei Bedarf an Selbsthilfegruppen oder Psychotherapie.

Noch Fragen?

Wir beraten Dich gerne persönlich und finden gemeinsam heraus, wie wir Dich am besten unterstützen können.

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